Navigation überspringen Sitemap anzeigen

UVV & BOKraft

Untersuchung nach BOKraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§ 41 BOKraft)

Besondere Prüfpunkte bei der HU sind z. B.:

  • Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen
  • Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
  • Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen bei Kraftomnibussen
  • Automatische Türen: End- und Schließstellung bei Kraftomnibussen
  • Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen

Untersuchungen gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Zum Seitenanfang